EU regelt Bestimmungen zum Bezeichnungsschutz von Fleisch
Dieser betrifft gemäß den neuen Bestimmungen vegetarische und vegane Alternativprodukte sowie auf Zellkulturen basierende Erzeugnisse.
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1739 am 19.08.2026 sind Begriffe wie „Fleisch“, „Filet“, „Kotelett“, „Speck“ und „Steak“, unionsrechtlich geschützt.
Da sie nur noch für die Bezeichnung von Fleisch und Fleischerzeugnissen verwendet werden dürfen, sind Bezeichnungen, wie „Seitan-Steak“, „Sojafleisch“ oder „Veganes Filet“ nicht mehr zulässig sofern dafür im Einzelfall keine Ausnahmen bestehen.
Für Lebensmittelunternehmer gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren (19. August 2029) sowie eine Abverkaufsfrist von 6 Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung (19. August 2032).
Fleischbegriff geschützt Institut Burkon Nürnberg
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