Nachdem bereits Slush-Eis wegen der hohen Aufnahme von Glycerin bei Kindern in den Fokus gerückt war, hat die amtliche Lebensmittelüberwachung jetzt auch feine Backwaren untersucht und vereinzelt nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. a) VO (EG) 178/2002 als gesundheitsschädlich und nicht sicher beurteilt.
Grundlage ist die von der EFSA für Glycerin abgeleitete akute Referenzdosis (ARfD) von 125 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und die niedrigste therapeutisch wirksame Dosis von 250 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Diese werden gerade bei Kindern schnell erreicht oder überschritten.
Das BfR hat sich hierzu in seiner Stellungnahme Nr. 049/2026 vom 08.09.2026 geäußert, dass die ARfD auch auf feste Lebensmittel übertragbar ist.
Auch wenn Glycerin als Zusatzstoff in vielen Lebensmitteln „quantum satis“ zugelassen ist, sollten bei der Herstellung die toxikologischen Referenzwerte berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir Herstellern dringend ihre Rezepturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Langfristig ist damit zu rechnen, dass für den Zusatzstoff Glycerin Höchstgehalte für einzelne Lebensmittelkategorien eingeführt werden.
Alle relevanten Infos hierzu finden Sie in der Stellungnahme:
Stellungnahme Bundesinstitut für Risikobewertung: Glycerin in Lebensmitteln

