Neue EU-Höchstgehalte für 3-MCPD- und Glycidylester veröffentlicht!
Die wichtigsten Keyfacts aus der Verordnung (EU) 2026/1825 auf einen Blick:
1. Höchstgehalte für Beikost
Da nun ausreichend Daten zum Vorkommen in Beikost und Getreidebeikost vorliegen, werden für Beikost und Getreidebeikost spezifische Höchstgehalte (für das Erzeugnis wie in Verkehr gebracht) festgelegt: 50 µg/kg für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern, ausgedrückt als 3-MCPD und 25 µg/kg für Glycidylester (jeweils ab dem 01.01.2027).
2. Absenkung bei Rohstoffen
Die Höchstgehalte für pflanzliche Öle/Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, die zur Herstellung von Beikost bestimmt sind, werden gesenkt von 750 auf 500 µg/kg für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern, ausgedrückt als 3-MCPD und von 500 auf 250 µg/kg für Glycidylester (jeweils ab dem 01.01.2027)
3. Höchstgehalte für zusammengesetzte Lebensmittel
Für zusammengesetzte Lebensmittel mit einem Fettgehalt von > 5%, denen pflanzliche Öle und Fette und/oder Fischöle und/oder Öle anderer mariner Organismen zugesetzt wurden gilt:
Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern, ausgedrückt als 3-MCPD: 1.250 µg/kg Fett (bei Verwendung von Erzeugnissen, wie Raps-, Sonnenblumen-, Soja-, Palmkern- oder Olivenöl bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl) bzw. 2.500 µg/kg Fett bei Verwendung von anderen pflanzlichen Fetten und Ölen (einschließlich raffiniertem Olivenöl) sowie Fischölen und Ölen anderer mariner Organismen.
Glycidylester: 1.000 µg/kg Fett.
4. Mischungen & unbekannte Rezepturen: Bei Mischungen gilt das Mischungsrechenprinzip und die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern, ausgedrückt als 3-MCPD, darf in der Mischung den berechneten Gehalt nicht überschreiten. Ist die genaue Zusammensetzung nicht bekannt, gilt eine absolute Obergrenze von max. 2.500 µg/kg Fett.
Die Höchstgehalte beziehen sich direkt auf den deklarierten oder analytisch bestimmten Fettanteil des Produkts.
📅 Inkrafttreten
Inkrafttreten der Verordnung: 19. August 2026.
Fazit: Hersteller von Beikost und fetthaltigen Lebensmitteln sollten zeitnah ihre Rohstoffspezifikationen und Prüfpläne anpassen!
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Neue Höchstgehalte für 3-MCPD- und Glycidylester veröffentlicht
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