Anorganisches Arsen

Anorganisches Arsen: Verordnung über zusätzliche Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Lebensmitteln angenommen

Der Entwurf, der in der Sitzung des Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SC PAFF) am 19. Oktober 2022 angenommen wurde, enthält abgesenkte MLs für nicht angekochten geschliffenen Reis (non-parboiled milled rice) und Festlegungen für neue MLs für anorganisches Arsen in Reismehl, Reisgetränken, Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder, Fruchtsäfte und Nektare sowie einen neuen ML für Gesamtarsen im Salz.

Die Europäische Kommission arbeitet an neuen Höchstgehalten (ML) für anorganisches Arsen in Lebensmitteln und beschloss den Entwurf für eine entsprechende Verordnung, der im Zuge einer gezielten Stakeholder-Konsultation veröffentlicht wurde. Der Europäische Verband FoodDrinkEurope hatte sich unter Berücksichtigung der vom Lebensmittelverband Deutschland übermittelten Kommentare an der Konstellation beteiligt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informierte nun auf Nachfrage, dass die Arbeiten an dem Vorhaben fortgeführt und zwischenzeitlich abgeschlossen sind (SANTE/10384/2021). Der Entwurf, der in der Sitzung des Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SC PAFF) am 19. Oktober 2022 angenommen wurde, enthält abgesenkte MLs für nicht angekochten geschliffenen Reis (non-parboiled milled rice) und Festlegungen für neue MLs für anorganisches Arsen in Reismehl, Reisgetränken, Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder, Fruchtsäfte und Nektare sowie einen neuen ML für Gesamtarsen im Salz. Ursprünglich beinhaltete der Vorschlag auch neue MLs für Arsen in Fisch und andere Meeresfrüchte. Die Festlegung von Höchstgehalten für diese Produktgruppen wurde jedoch zunächst verschoben. Da aufgrund unzureichender bzw. fehlender Datengrundlage für bestimmte Fische, Krebstiere und Muschel-Arten weitere Abstimmungen erforderlich sind. Es wurde angekündigt, dass MLs für Fisch und andere Meeresfrüchte dieser Arten in einem gesonderten Vorgang behandelt werden sollen.

Lebensmittel, die rechtmäßig vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Mark bleiben.

Quelle: Lebensmittelverband, Rundschreiben L-809-2022

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